Rechtsanwalt: ein klassischer Beruf eines Volljuristen

30 Juli 2021
 Kategorien: Gesetz, Blog

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Was ist ein Rechtsanwalt?
Ein Rechtsanwalt ist ein juristischer Beistand, dem eine beratende und vertretende Funktion zukommt. Er zählt neben Notaren, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zu den wirtschafts- und rechtsberatenden Berufsständen. Dabei ist ein Anwalt in der Regel ein Freiberufler.

Der Ausbildungsweg des Volljuristen und die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs
Dabei ist der Ausbildungsweg eines Anwaltes sehr lang und kann unter Umständen sehr mühsam sein. In der Regel muss zunächst ein Studium der Rechtswissenschaft für 4,5-5 Jahre absolviert werden. Im Rahmen des Studiums werden unterschiedliche Rechtsgebiete behandelt und es müssen bestimmte Scheine als universitäre Prüfungsleistung eingesammelt werden. Erst dann kann eine Anmeldung für das erste Staatsexamen folgen. Nach erfolgreichem Absolvieren des ersten Staatsexamens müssen die Diplom-Juristen ein Referendariat ableisten. Dieses dauert zwei Jahre und dort werden die Absolventen in unterschiedlichen Bereichen der typisch juristischen Berufe eingesetzt. Dazu zählen beispielsweise Stationen in der Verwaltung, Stationen in der Staatsanwaltschaft oder auch Stationen bei einem Anwalt. An dieses Referendariat schließt sich das zweite Staatsexamen, welches mit einer bestimmten Punktzahl abgeschlossen werden muss. Erst durch das Bestehen des zweiten Staatsexamens besteht die Möglichkeit zur Anwaltskammer zugelassen zu werden.

Die Aufgaben und Pflichten des Rechtsanwaltes
Die Aufgaben eines Anwaltes sind insbesondere die rechtliche Beratung ihrer Mandanten und die Vertretung derjenigen in gerichtlichen Prozessen und anderen Angelegenheiten. Insbesondere geht es darum, ihrem Mandanten unter Verwendung rechtsstaatlicher, prozessualer Mittel zu seinem Recht zu verhelfen. Anders als bei einem Notar oder Richter sind Anwälte nicht zur Neutralität verpflichtet. Das berufsprägende Merkmal der Berufsgruppe der Anwälte besteht hingegen in der parteilichen Interessenvertretung. In der Regel werden die Auftraggeber den Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser nimmt sich dann dem Fall und der Akte an. Nach Sichtung der Akte erfolgt in der Regel eine Information des Mandanten über seine Rechtslage, die Möglichkeiten für eine Beweissicherung, anfallende Kosten sowie über die Erfolgschancen. Außerdem steht die Aufklärung über rechtliche Ansprüche und Gegenansprüche für Rechtssuchende im Vordergrund. Insbesondere besteht eine Hauptaufgabe in der Kontrolle der Rechtsprechung auf die Rechtmäßigkeit ihres Handelns und ihrer Entscheidungen. Bei Verfahrensfehlern oder Fehlern im materiellen Recht besteht der Anwalt dann auf das Einlegen von Rechtsmitteln. Dabei muss es aber nicht immer um einen Prozess vor Gericht gehen. Der Anwalt übernimmt auch die außergerichtliche Durchsetzung von bestimmten Ansprüchen, welche durch anwaltliche Aufforderungsschreiben umgesetzt werden können. Dabei kann sich in der Regel jeder vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen. Das heißt aber nicht, dass jeder Anwalt jedes Mandat übernehmen muss. Er kann einen Auftrag auch ablehnen, da er regelmäßig nicht zur Annahme verpflichtet ist. Dem Anwalt kommt aber weiterhin auch eine zusätzliche Funktion zu. Er dient nämlich gewissermaßen auch zur Entlastung der Justiz. Dies liegt daran, dass er bei mangelnder Erfolgsaussicht seinem Mandanten von der Erhebung der Klage abrät. Auf diese Weise kommen weniger aussichtslose Verfahren vor das Gericht, sodass diese mehr Zeit für wichtigere Fälle innehaben.

Mehr Informationen können Sie z.B. auf Seiten wie der  Rechtsanwälte Dr. Christian Böhm Dr. Axel Reckenzaun & Partner  erhalten.