Die Abwicklung von Kaufverträgen: Worauf zu achten ist

8 Februar 2021
 Kategorien: Gesetz, Blog

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Die Abwicklung von Kaufverträgen ist von den Gegenständen und den damit verbundenen Rechten abhängig. Während Sachen in erster Linie durch die Einigung, Übergabe und Bezahlung des Kaufpreises realisiert werden, kommt dem Verkauf von Immobilien eine besondere Bedeutung zu.
Möchte der Kunde beispielsweise ein Möbelstück erwerben, überprüft er nach der von ihm bevorzugten Ware zuerst den Kaufvertrag. Er enthält alle Rechte und Pflichten, die für die Geschäftspartner gelten. Dabei gibt es jedoch Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Teilnehmern, die sich gravierend auswirken. Während einige Klauseln Nachteile bedeuten, können andere, sofern sie rechtswidrig sind, den Kaufvertrag unwirksam machen.
Im ersten Schritt kontrolliert der Käufer, ob er und der Verkäufer korrekt genannt worden sind. Dazu kommt der Kaufgegenstand als auch der Zeitpunkt der Abgabe. Wurden mündliche Vereinbarungen getroffen, so sind sie ebenfalls schriftlich in den Kaufvertrag aufzunehmen. Sonst gelten sie nicht. Dann folgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können Regeln enthalten, die von denen des Bürgerlichen Gesetzbuches abweichen. Letztlich haben jedoch die Bestimmungen Gültigkeit, die in den gegenseitigen Kaufvertrag eingehen.
Bei der Abwicklung von Kaufverträgen sollte der Kunde auf jeden Fall auf sein Widerrufsrecht achten. Mit ihm kann er unter bestimmten Kriterien innerhalb einer gesetzlichen oder vertraglichen Frist vom Kauf zurücktreten. Er hat die ihm übereignete Ware zurückzugeben und muss gegebenenfalls einen Schadensersatz leisten. Als Gegenleistung wird ihm der Kaufpreis abzüglich eventueller Auslagen erstattet.
Einige Artikel unterliegen jedoch besonderen Vorschriften. Erwirbt der Käufer beispielsweise versiegelte Programme oder Filme, die dem Urheberrecht unterliegen, kann der Verkäufer unter bestimmten Bedingungen das Widerspruchsrecht verweigern. Wurde die DVD oder das Softwarepaket entsiegelt, schließt der Verkäufer eine weitere Nutzung durch den Käufer auch nach der Rückgabe des Artikels nicht aus. In den letzten Jahren ging die Softwareindustrie deshalb dazu über, die von ihnen vertriebenen Programme mithilfe eines Schlüsselcodes zu veräußern. Sobald der Käufer den Schlüsselcode für das Softwareprogramm erworben hat, wählt er sich auf der Website des Herstellers ein. Hier muss er den Gewährleistungs- und Nutzungsbedingungen per Mausklick zustimmen. Nachdem er den zuvor erworbenen einzigartigen Schlüsselcode auf der Website eingegeben hat, lädt er die von ihm ausgewählte Software hoch und nutzt sie auf seinem Computer oder mobilen Gerät. Die so dokumentierte Inanspruchnahme schließt einen späteren Widerruf aus. Stattdessen greift der Kunde auf den Support des Geschäftspartners zurück.
Geht es um die Abwicklung von Kaufverträgen für Immobilien, so schalten die Vertragspartner von Gesetzes wegen einen Notar ein. Dieser attestiert den rechtmäßigen Vermögensübergang, der von allen drei Parteien jeweils mit ihrer eigenhändigen Unterschrift bestätigt werden muss. Zuvor stellt der Notar jedoch kraft seines Amtes fest, dass alle Anwesenden voll geschäftsfähig sind.
Bei der Abwicklung von Kaufverträgen kann es jedoch auch zu Problemen kommen. Diese treten auf, wenn die Leistung verspätet gewährt wird und sich daraus für einen Partner finanzielle oder materielle Folgeschäden ergeben. Aus diesem Grund vereinbart man meistens eine Vertragsstrafe, die beide verstärkt an die Erfüllung der Vertragsbedingungen binden soll.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Notariat Dr. Roland Gintenreiter.