Das Wirtschaftsstrafrecht als Teilgebiet des Strafrechts

27 November 2020
 Kategorien: Gesetz, Blog

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Das Strafrecht beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit strafbedürftigem und strafwürdigem Verhalten und dessen Ahndung. Ein Spezialgebiet des Strafrechts stellt dabei das Wirtschaftsstrafrecht dar. Dieses ist gerade in der Diskussion und es finden sich verschiedene Vorschläge wieder. Die Anforderungen an das Wirtschaftsstrafrecht wachsen stetig. Im Mittelpunkt staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren stehen heute das Unternehmen und die Kriminalität mächtiger Akteure der Wirtschaft. So steht gerade das Strafrecht vor großen Herausforderungen. Vor allem die Frage, ob schärfere Sanktionen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts notwendig sind, steht zur Diskussion. Das Problem hierbei wird häufig unter dem Stichpunkt der „Festung des Unternehmens“ diskutiert. So verfügt das Unternehmen über viele Informationen. Diese sind jedoch für außenstehende Personen häufig nicht aufzufinden. Aus diesem Grund wünschen sich viele Ermittler die Mithilfe aus dem Unternehmen heraus. Ein maßgebliches Instrument zur Aufklärung eines Sachverhalts stellt für Unternehmen die unternehmensinterne Untersuchung dar. Hier runter werden die Aufklärungen eines unternehmensinternen Sachverhaltes verstanden. Mit einer solchen Aufklärung werden regelmäßige externe Rechtsanwälte beauftragt. Diese erhalten dann einen weiten Einblick in das Unternehmen und seine Tätigkeiten. Dabei haben externe Ermittler den Vorteil, dass sie unabhängig den Sachverhalt aufklären können. Häufig werden gleichwohl die unternehmenseigenen Anwälte mit einer derartigen Untersuchung beauftragt. Dies hat wiederum den Vorteil, dass die Mitarbeiter die Abläufe in der Firma kennen und bei den Mitarbeitern zugleich ein höheres Ansehen und Vertrauen genießen.

Zur Aufklärung des Sachverhalts gibt es nun unterschiedliche Mittel. Besonders wichtig ist es hierbei jedoch, die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. So muss unbedingt ihr Persönlichkeitsrecht berücksichtigt werden. Ein mögliches Mittel besteht in der internen Befragung von Mitarbeitern. Hier stellt sich jedoch zugleich die Frage, in welchem Umfang der jeweilige Arbeitnehmer zu dem Sachverhalt aussagen muss. Häufig wird eine solche Aussagepflicht aus der allgemeinen Treuepflicht zum Arbeitgeber abgeleitet. Bei einer solchen Befragung besteht grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf rechtlichen Beistand. Er darf also in der Regel nicht einen Rechtsanwalt oder ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen. Ein weiteres beliebtes Instrument, um Missstände in dem Unternehmen aufzudecken, ist ein Whistleblower-System. Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um eine Box, in welche die Arbeitnehmer ihre Meldungen und Verdachtsfälle anonym einstecken können. In den meisten Unternehmen wird ein solches System wohl digital ausgestaltet sein. Häufig wird sich hierbei auch eine Hotline in dem Unternehmen finden, an welche sich die Arbeitnehmer bei Verdachtsfällen wenden können. Auf diese Weise kann frühzeitig auf Missstände im Unternehmen hingewiesen werden. Die Arbeitnehmer können daher kurzfristig auf Missstände in dem Unternehmen reagieren und gegebenenfalls auf dieser Grundlage eine unternehmensinterne Untersuchung einleiten. Diese kann anschließend – wie bereits dargelegt – von externen Rechtsanwälten oder von internen Rechtsanwälten vollzogen werden. Anschließend muss sich dazu Gedanken gemacht werden, wie mit diesen Informationen umzugehen ist.

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