Schenkungsvertrag – was wichtig ist

7 November 2019
 Kategorien: Gesetz, Blog

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Bei der Verschenkung von Geld oder einer Sache ist es manchmal notwendig, einen Vertrag aufzusetzen, damit beiden Parteien abgesichert sind. Doch was muss ein Schenkungsvertrag alles beinhalten und auf was sollte geachtet werden?

Was versteht man unter einer Schenkung?Unter einer Schenkung ist die Zuwendung eines Vermögens an eine andere Person zu verstehen, die dadurch bereichert wird. Bei dieser Zuwendung sind beide Parteien damit einverstanden, dass die Schenkung unentgeltlich ist.

Wann sollte ein Schenkungsvertrag aufgesetzt werden?Ein solcher Vertrag sollte immer dann aufgesetzt werden, wenn der Schenkungswert eine gewisse Höhe übersteigt. Immobilien können allerdings nicht einfach verschenkt werden, da auch hier ein Schenkungsvertrag nicht rechtswirksam ist. Da bei größeren verschenkten Beträgen die Gefahr besteht, dass es irgendwann zu Streitigkeiten führt, sollten diese immer rechtlich abgesichert werden.

Kann eine Schenkung rückgängig gemacht oder widerrufen werden?Es gibt Fälle, in denen eine Schenkung rückgängig oder widerrufen werden muss. Die beschenkte Person muss dann die Sache in voller Höhe an den vorherigen Besitzer zurückgeben.

Wann kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?Wird der Schenker, aufgrund des Alters, einer Erkrankung oder einem Unfall, pflegebedürftig und kann nicht mehr aus eigener Kraft für die anfallenden Kosten der Pflege aufkommen, ist er dazu verpflichtet, die Schenkung zurückzufordern, bevor die Sozialhilfe greift. Auch eine Privatinsolvenz bringt den Schenker in die Pflicht, die Sache zurückzufordern. Voraussetzung ist hier, dass die Schenkung innerhalb der vergangenen vier Jahre stattgefunden hat. Liegt ein grober Undank vor, zum Beispiel wenn ein Auto verschenkt wurde, kann der Schenker diese Sache mit einer Frist von einem Jahr zurückfordern. Unter grober Undank fällt zum Beispiel eine schwere Beleidigung, eine nicht gerechtfertigte Strafanzeige und auch körperliche Gewalt.Schwiegereltern haben das Recht, im Falle einer Scheidung, die geschenkten Dinge an das Schwiegerkind zurückzufordern.

Die Steuerpflicht bei einer Schenkung

Ein Schenkungsvertrag, wie er auch von Notariat Dr. Heinz Neuschmid angesetzt werden kann, geht immer mit einer Steuerpflicht einher. Die Steuerklassen und Freibeträge werden im sogenannten Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geregelt. Ehegatten und auch Kinder werden bei diesen Steuersätzen bevorzugt. Nach zehn Jahren dürfen diese Freibeträge nochmals für die Schenkung genutzt werden. Deshalb ist es wichtig, sich zeitig mit den Planungen zu befassen. Mehr als ein Schenkungsvertrag muss abgeschlossen werden, wenn der Wert des Vermögens über der Höhe des steuerlichen Freibetrags liegt. Dadurch haben beide Parteien den Vorteil, dass Steuerzahlungen eingespart werden können. Die Freibeträge bei einer Schenkung sind vom jeweiligen Grad der Verwandtschaft beziehungsweise von der Steuerklasse abhängig. Sie können vorab ganz einfach im Internet berechnet werden. Der Steuerpflicht unterliegt in den meisten Fällen der Beschenkte. Es kann aber auch vorkommen, dass der Schenkende Steuern abführen muss und als Zweiter haftbar wird, wenn der Beschenkte die Steuerschulden nicht mehr bezahlen kann.