Rechtsanwalt - Aufgaben und Fachgebiete

24 September 2019
 Kategorien: Gesetz, Blog

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Den Ursprung hat der Begriff des Rechtsanwalts vom alten germanischen rehta, zu deutsch "richten". Kurzum: Es ist die Bezeichnung für einen juristischen Beistand - vor Gericht. Er vertritt seine Mandanten und verteidigt sie gegen etwaige Vorwürfe und Anklagen. Er beantwortet Rechtsfragen, analysiert die Rechtslage seiner Kunden und klärt sie über rechtliche Möglichkeiten auf. Außerdem wehrt er unbegründete Ansprüche ab und schützt seine Klienten vor deren finanziellen Folgen. Die Vergütung eines erfolgt in der Regel über eine festgelegte Gebührenvereinbarung. Abreden zwischen Anwalt und Mandant sind aber auch zulässig. Hilfreich ist vor Allem eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung, die bestimmte Streitigkeiten absichert und für das Anwaltshonorar und weitere Kosten aufkommt. Die Anzahl der Klagen hat sich in den letzten Jahren stark erhöht. Auch sind die Prozesskosten gestiegen, weshalb der Abschluss von Rechtsschutzversicherungen definitiv für viele Privatpersonen und vor allem Firmen empfehlenswert ist. Doch hier ist zu beachten: Die Rechtsschutzversicherung gilt erst nach Ablauf einer Wartezeit.

Um den richtigen Anwalt für seine Belange zu finden, lohnt es sich, im Anwaltsverzeichnis nachzuschlagen. Hierüber finden Sie einen Anwalt, der für Ihr Problem bzw. Ihre Fragen zuständig ist. Es listet alle Rechts- bzw. Fachanwälte auf, die in Deutschland tätig sind. Die hier genannten Rechtsanwälte, wie beispielweise von der Kanzlei Lorenz & Strobl Rechtsanwälte, sind spezialisiert und haben eine Ausbildung sowie hinreichende praktische Erfahrung in dem Fachgebiet. Um als solcher anerkannt zu werden, muss ein Rechtsanwalt nachweisen können in den letzten sechs Jahren eine Zulassung von mindestens drei Jahren als Rechtsanwalt gehabt zu haben und seine Befähigung entsprechend dokumentiert haben. Maximal drei Gebiete können vom Anwalt gewählt werden.

Welche Rechtsgebiete werden durch Anwälte abgedeckt?Da die Inhalte der Verhandlungen stark variieren können, haben sich verschiedene Fachgebiete entwickelt. Die meisten Streitfälle gibt es im Bereich Arbeitsrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Sozialrecht- sowie Sozialversicherungsrecht. Seltener sind Anwälte für Gebiete wie Agrarrecht, Insolvenzrecht, Bankrecht und Kapitalmarktrecht.

Werdegang und Studium

Ein Rechtsanwalt muss vorab ein Jurastudium an einer der 32 deutschen Fakultäten absolvieren. Die Regelstudienzeit beläuft sich auf zwischen vier und fünf Jahren, das bedeutet circa 10 Semester. Im Grundstudium geht es zunächst um folgende Bereiche: • Bürgerliches Recht / Zivilrecht

• Bürgerliches Recht / Zivilrecht

• Strafrecht Im zweijährigen Referendariat eignet sich der Jurist die praktische Erfahrung an. Diese hilft ihm, den Übergang von der Theorie in die Praxis zu finden. Zudem legen sich Anwälte auf ein gewisses Fachgebiet fest. Offiziell kann sich der Absolvent erst Rechtsanwalt nennen, wenn er durch die Rechtsanwaltskammer zugelassen wird.

Klassischerweise arbeitet ein Rechtsanwalt in der eigenen Kanzlei oder ist in einer Kanzlei in Festanstellung. Aber es gibt auch Möglichkeiten, als Rechtsbeistand für Unternehmen oder in Institutionen tätig zu werden. Absolventen des Jurastudiums können in den Staatlichen Dienst gehen und beispielsweise Staatsanwalt oder Richter werden.